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Dienstag, 31. Juli 2012

Baumschutz?

Aus gegebenem Anlass, habe ich mir in den letzten Tagen mal einige Verordnungen zum Baumschutz angesehen. Grundsätzlich: ich bin sehr für solche Regelungen! Denn sich auf menschliche Vernunft zu verlassen erweist sich immer wieder als Irrweg.

Aber!!

Crataegus (Weißdorn) wichtig als Lebensraum für Insekten und Vögel.
Bedeutsam als natürliche Medizin für den  Menschen. Zu klein um schützenswert zu sein.
Eigentlich alle der von mir angesehen Baumschutzordnungen haben eines gemeinsam: sie schützen nicht die Bäume, sondern regulieren nur die Fällung der Bäume. Der Korridor, welcher erlaubt Bäume trotz einer Verordnung zu fällen ist sehr, sehr breit. Die Verordnung, welche mir am besten gefällt ist jene der Stadt Königs-Wusterhausen. Sie kommt dem nahe, was ich unter Baumschutz, als Bestandteil von Umweltschutz verstehe. Dazu weiter unten noch einige Bemerkungen,

Jede der Verordnungen unterteilt in schützenswerte und weniger oder nicht schützenswerte Bäume. So gelten im Land Brandenburg alle Bäume unter 60 cm Brusthöhenumfang als nicht im Sinne der Verordnung schützenswert. In Berlin liegt dieses Maß gar bei 80 cm. Jedes Kind weiss aber, dass Bäume unterschiedlich "dick" sind. Weißdorn, Buchsbaum, Eberesche, Feldahorn usw. benötigen viel mehr Zeit um das von ihnen "geforderte" Maß zu erlangen als Fichten oder Pappeln. Es ist für mich nicht verständlich, zu fordern dass Weißdorn oder Eberesche 60 oder 80 cm Brusthöhenumfang haben müssen, um es wert zu sein unter den Schutz der Baumschutzverordnung zu fallen. In Berlin-Brandenburg dürfen sie praktisch jederzeit ohne Genehmigungsverfahren weggeschnitten werden! Gerade diese Baumarten sind  wichtiger Lebensraum und Nahrungsspender zB. für die einheimische Vogelwelt

Bei Nadelbäumen sieht es so aus, dass nur die Wald-Kiefer als des Schutzes würdig eingestuft wird. Wobei es durchaus sein kann, dass ich hier einfach ein Verständnisproblem habe und z.B. die auf der roten Liste gefährdete Pflanzen aufgeführte Eibe, bereits besonderen Schutz hat. Erkennen kann ich das bei mir im Kiez allerdings nicht. Da werden bei "pflegerischen Arbeiten" auch Eiben beschnitten als wären sie die Gartenhecke oder ein Obstbaum. Apropos Obstbaum - außer Walnuss und Baum-Hasel sind in Berlin Obstbäume nicht geschützt und die zwei genannten selbstredend erst ab 80 cm Brusthöhenumfang.




Da ich die Pappel als Wachstumsgegensatz  nannte - diese, wie auch Baumweiden sind neben den  Obstbäumen in Brandenburg nicht wert geschützt zu werden.

Als lobenswert empfinde ich in dieser Hinsicht die Ordnung von Königs-Wusterhausen. Sie erfasst alle Bäume, als auch Hecken und Sträucher. Sogar große Obstbäume gelten in Königs-Wusterhausen als schützenswert. Für einige nicht so schnellwüchsige Arten legt sie ein Maß von 20 cm fest. Und die Ordnung gilt auch für abgestorbene Bäume! Gerade letzteres ist wichtig für den Kreislauf der Natur mit den für diesen Kreislauf notwendigen Lebewesen.

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